Verdienen Sie mit Ihrem Elektrofahrzeug bis zu 215,- €

Für alle Elektrofahrzeuge fördert die Bundesregierung die Reduktion von CO₂ durch die sogenannte THG-Quote. Elli ist als Anbieter von Energielösungen eine 100%ige Tochter des Volkswagen Konzerns. Wir übernehmen den Verkauf Ihrer THG-Quote und Sie erhalten die Prämie Ihrer Wahl.

So einfach geht's:

Elektroauto registrieren und Prämie1 sichern.

  1. Wählen Sie das gekennzeichtete Formular aus
  2. Wählen Sie Ihre Wunschprämie aus
  3. Laden Sie Ihren Fahrzeugschein hoch
  4. Ergänzen Sie Ihre persönlichen Daten
  5. Fertig! Entspannt auf die Prämie freuen

Als Halter eines Elektroautos stehen Ihnen Erlöse aufgrund der CO₂-Einsparungen des Fahrzeugs zu. Diese stammen aus Zahlungen der Mineralölkonzerne, die ihre CO₂-Emissionen ausgleichen müssen. Dazu kaufen sie unter anderem Zertifikate alternativer Krafstoffe, wie Ladestrom. In Deutschland ist dies mit der sogenannten Treibhausgas (THG)-Quote geregelt. Durch uns können Sie daran teilhaben. Wir regeln die komplette Abwicklung mit den Behörden für Sie.

 

Diese Prämien warten auf Sie

Für Privatkunden:

  • E-Auto (M1)
    • 160,-€ Volkswagen Naturstrom Bonus oder
    • 110,-€ Bargeldprämie
  • E-Nutzfahrzeug (M2)
    • 215,-€ Volkswagen Naturstrombonus oder
    • 165,-€ Bargeldprämie

Für Gewerbekunden:

  • E-Auto (M1)
    • 110,-€ Bargeldprämie
  • E-Nutzfahrzeug (M2)
    • 165,-€ Bargeldprämie

FAQs

Was ist die THG-Quote?

Die Treibhausgasminderungsquote (THG) schreibt seit 2015 Mineralölunternehmen Ziele zur Einsparung von CO2-Emissionen vor. Damit dient sie als gesetzliches Instrument zur Minderung von CO2-Ausstößen im Verkehrssektor und zur Erreichung der Klimaziele. Elektroautobesitzer*Innen können von der THG-Quote profitieren, indem sie die ihre Zertifikate für die Verwendung alternativer Kraftstoffe (Strom) ihres Fahrzeugs an Unternehmen verkaufen, die fossile Kraftstoffe in Verkehr bringen. So verdient Ihr Elektroauto für Sie Geld.

Wie oft kann ich meine THG-Quote verkaufen?

Die THG-Quote kann aktuell einmal pro Jahr vermarktet werden. Wenn Sie mit uns einen Vertrag abschließen, informieren wir Sie rechtzeitig, damit Sie auch im nächsten Jahr von Ihrer THG-Quote profitieren können. Bis dahin können Sie sich entspannt zurücklehnen.

Wer kann die THG-Quote verkaufen?

Alle Fahrzeughalter*innen von rein batterieelektrischen Elektrofahrzeugen können ihre THG-Quote verkaufen. Elli übernimmt für Sie den Verkauf und die Vermarktung der Quote.

Was benötige ich zum Verkauf meiner Quote?

Wir ermöglichen Ihnen den Zugang zu den THG-Erlösen auf einfache Weise: Um Ihre jährliche E-Prämie zu erhalten, benötigen Sie bei Elli lediglich ein Foto oder einen Scan Ihrer Fahrzeugbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) sowie wenige Minuten Zeit, um sich über das Anmeldeformular zu registrieren und Ihren Antrag online einzureichen. Die Vermarktung Ihrer THG-Quote wird von Elli (Volkswagen Group Charging GmbH) übernommen.


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Die angegebenen Verbrauchs- und Emissionswerte wurden nach den gesetzlich vorgeschriebenen Messverfahren ermittelt. Seit dem 1. September 2017 werden bestimmte Neuwagen bereits nach dem weltweit harmonisierten Prüfverfahren für Personenwagen und leichte Nutzfahrzeuge (Worldwide Harmonized Light Vehicles Test Procedure, WLTP), einem realistischeren Prüfverfahren zur Messung des Kraftstoffverbrauchs und der CO2-Emissionen, typgenehmigt. Ab dem 1. September 2018 wird der WLTP schrittweise den neuen europäischen Fahrzyklus (NEFZ) ersetzen. Wegen der realistischeren Prüfbedingungen sind die nach dem WLTP gemessenen Kraftstoffverbrauchs- und CO2- Emissionswerte in vielen Fällen höher als die nach dem NEFZ gemessenen. Dadurch können sich ab 1. September 2018 bei der Fahrzeugbesteuerung entsprechende Änderungen ergeben. Weitere Informationen zu den Unterschieden zwischen WLTP und NEFZ finden Sie unter www.volkswagen.de/wltp
Aktuell sind noch die NEFZ-Werte verpflichtend zu kommunizieren. Soweit es sich um Neuwagen handelt, die nach WLTP typgenehmigt sind, werden die NEFZ-Werte von den WLTP-Werten abgeleitet. Die zusätzliche Angabe der WLTP-Werte kann bis zu deren verpflichtender Verwendung freiwillig erfolgen. Soweit die NEFZ-Werte als Spannen angegeben werden, beziehen sie sich nicht auf ein einzelnes, individuelles Fahrzeug und sind nicht Bestandteil des Angebotes. Sie dienen allein Vergleichszwecken zwischen den verschiedenen Fahrzeugtypen. Zusatzausstattungen und Zubehör (Anbauteile, Reifenformat, usw.) können relevante Fahrzeugparameter, wie z. B. Gewicht, Rollwiderstand und Aerodynamik verändern und neben Witterungs- und Verkehrsbedingungen sowie dem individuellen Fahrverhalten den Kraftstoffverbrauch, den Stromverbrauch, die CO2-Emissionen und die Fahrleistungswerte eines Fahrzeugs beeinflussen.
Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und den offiziellen, spezifischen CO₂-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem „Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO₂-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen“ entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen und bei der DAT Deutsche Automobil Treuhand GmbH, Hellmuth-Hirth-Str. 1, 73760 Ostfildern-Scharnhausen (www.dat.de/co2) unentgeltlich erhältlich ist.

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